fbpx

Einreise- und Aufenthaltserlaubnisse

Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (und der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR) können mit einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass in die Republik Slowenien einreisen und benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Eine günstigere Behandlung bei der Einreise und dem Aufenthalt wird auch ihren Familienangehörigen gewährt.

Drittstaatsangehörige müssen vor ihrer Ankunft in der Republik Slowenien bei der diplomatischen Vertretung Sloweniens im Ausland ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

EU/EA/US-BÜRGER

Für die Einreise nach Slowenien zu touristischen, geschäftlichen oder persönlichen Zwecken benötigen Sie kein Visum, wenn Sie einen gültigen Reisepass mit sich führen. Sie können sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten höchstens 90 Tage lang aufhalten, gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Einreisevisum für Slowenien benötigen oder nicht, kontaktieren Sie uns für weitere Informationen, wir helfen Ihnen gerne!

STAATSANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN

Sie können mit den folgenden Dokumenten nach Slowenien einreisen:

  • mit einem Personalausweis, wenn Sie ein EU-Bürger sind,
  • mit einem Reisepass, wenn Sie für die Einreise weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen,
  • mit einem Reisepass, der ein Visum enthält, wenn Sie für die Einreise ein Visum benötigen,
  • mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und einem Reisepass
  • Wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein Visum besitzen, das in einem anderen EU-Land (Unterzeichnerstaat des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen) ausgestellt wurde, können Sie in das Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten (einschließlich Slowenien) einreisen und sich dort während der Gültigkeitsdauer der Dokumente insgesamt 90 Tage aufhalten – die Gesamtaufenthaltsdauer in allen EU-Ländern, mit Ausnahme des Landes, das einen Aufenthaltstitel oder ein Visum ausgestellt hat, darf in den letzten 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.

PASSPORT muss noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Aufenthalt in Slowenien gültig sein.

ARTEN VON AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN

Wenn Sie nach Slowenien einreisen und sich dort länger aufhalten möchten, als dies mit einem gültigen Reisepass, Personalausweis oder Visum möglich ist, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.


1. Befristete Aufenthaltsgenehmigung: Sie beantragen diese Genehmigung, wenn Sie einen nachweisbaren Aufenthaltszweck in Slowenien haben. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt (höchstens für ein Jahr). Sie können sie unter denselben Bedingungen verlängern, unter denen sie Ihnen erteilt wurde. Der Antrag auf Erteilung der ersten befristeten Aufenthaltserlaubnis kann entweder von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber gestellt werden und ist bei der diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat der Republik Slowenien im Ausland einzureichen. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Ausstellung der ersten Aufenthaltserlaubnis in der Republik Slowenien rechtmäßig in Slowenien aufhalten und Sie Ihre Fingerabdrücke bereits bei einer diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat der Republik Slowenien im Ausland abgegeben haben, kann die erste befristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Slowenien von der zuständigen Behörde zugestellt werden, die die erste befristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat (bei der Verwaltungseinheit in Ihrem Wohngebiet).

2. Unbefristete Aufenthaltserlaubnis: Sie beantragen diese Erlaubnis nach einem festen, ununterbrochenen und rechtmäßigen Aufenthalt in Slowenien. Sie wird ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt, und Sie müssen bei der Beantragung auch nicht den Zweck des ständigen Aufenthalts in Slowenien angeben. Bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder bei der Anmeldung ihres Wohnsitzes müssen Ausländer eine Steuernummer beantragen, um Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erhalten.

BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS

  • ausreichendes Lichtbild
  • nachweisbarer Aufenthaltszweck,
  • ein gültiges Reisedokument,
  • eine ausreichende Krankenversicherung,
  • ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts,
  • nachgewiesene Sicherheitsbedenken,
  • beglaubigte und übersetzte Nachweise,
  • Fingerabdrücke.

WOHNZWECKE

  • (Selbst)-Erwerbstätigkeit oder Arbeit,
  • Blaue EU-Karte,
  • Studium,
  • Familienzusammenführung,
  • Langfristiger Aufenthalt in einem anderen EU-Land,
  • Das Brexit-Austrittsabkommen und britische Staatsangehörige
  • Ausländer mit slowenischer Abstammung,
  • In Slowenien geborene ausländische Kinder,
  • Andere legitime Gründe.

Wir von Elite arbeiten seit vielen Jahren mit den Behörden zusammen, um alle Arten von Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten und unsere Kunden zu unterstützen. Wir helfen Ihnen gerne Schritt für Schritt, wenn Sie eine Immobilie kaufen und in Slowenien wohnen möchten.

Bitte zögern Sie nicht, uns Fragen zum Verfahren für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Slowenien zu stellen.