Hier haben wir die am häufigsten von unseren Kunden gestellten Fragen zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Ich bin kein EU-Bürger, kann ich trotzdem eine Immobilie kaufen?
Ja, EU- und US-Bürger können als Privatpersonen genauso kaufen wie ein Slowene. Wenn Sie weder EU- noch US-Bürger sind, müssen Sie über ein in der EU registriertes Unternehmen kaufen oder hier ein solches gründen – das ist ganz einfach und wir helfen Ihnen dabei.
Über welchen Flughafen fliege ich nach Slowenien?
Ljubljana, die Hauptstadt Sloweniens, ist der internationale Flughafen des Landes, aber der Flughafen Triest ist etwas mehr als eine Stunde von Ljubljana entfernt, Klagenfurt eine Stunde, Venedig anderthalb Stunden und Graz in Österreich ebenfalls anderthalb Stunden.
Wie hoch sind die Kosten für den Kauf einer Immobilie in Slowenien?
Es gibt hier keine Grunderwerbssteuer, es fallen etwa 300 € an Rechtsberatungskosten an, und die Agenturen berechnen bis zu 4 % (plus MwSt.) als Provision, ABER diese wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, und in einigen Fällen hat der Verkäufer bereits zugestimmt, alles zu zahlen.
Welche Dokumente benötige ich für den Kauf einer Immobilie in Slowenien?
Einen gültigen Reisepass. Andere Voraussetzungen wie eine slowenische Steuernummer und eine so genannte EMSO-Nummer werden wir für Sie einholen.
Wie lange dauert der Kaufprozess?
Im Durchschnitt etwa 4 Wochen. Wenn der Käufer eine Hypothek aufnehmen muss, verlängert sich der allgemeine Zeitrahmen. Auch wenn die zu erwerbende Immobilie über landwirtschaftliche Flächen verfügt, sollten Sie zusätzliche 45 Tage einkalkulieren, da zusätzliche Verfahren befolgt werden müssen.
Wie ist der Ablauf, wenn ich mich für eine Immobilie entschieden habe?
Sobald Ihr Angebot angenommen wurde, wird ein Kaufvertrag oder Vorvertrag aufgesetzt, in dem der Kaufpreis, die Bedingungen, die Termine und die relevanten Details festgelegt werden. Eine Anzahlung von 10 % ist an den Verkäufer zu leisten, um die Immobilie zu sichern und die Vermarktung einzustellen. Sobald der Käufer diese 10 % gezahlt hat, kann der Verkäufer die Immobilie weder an jemand anderen verkaufen noch vom Verkauf zurücktreten; tut er dies doch, muss er nach slowenischem Recht die Anzahlung zurückzahlen, allerdings in doppelter Höhe. Wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt, kann der Verkäufer die Anzahlung einbehalten.
Im Vertrag wird der Termin für den Abschluss des Verkaufs und die Übergabe der Immobilie festgelegt. Sobald der Vertrag notariell beglaubigt ist, muss der Restbetrag von 90 % des Kaufpreises in der Regel innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden. Sobald der gesamte Betrag beim Verkäufer eingegangen ist, erhält der Käufer den notariellen Kaufvertrag von der Agentur, dem Notar oder dem Anwalt und die Immobilie wird übergeben.
Wer erstellt die Verkaufsverträge?
Hier bei Elite Property Slovenia arbeiten wir mit einer unabhängigen Anwaltskanzlei zusammen. Einige Agenturen erstellen die Verträge selbst, jedoch empfehlen wir dringend, dass ein unabhängiges Anwaltsbüro den Vertrag erstellt oder, falls Ihre Agentur den Vertrag selbst aufsetzen möchte, eigene Anwälte hinzuzieht, um alle rechtlichen Aspekte zu prüfen.