
Verfassungsgericht hebt Bestimmung zur Legalisierung älterer Gebäude ohne Baugenehmigung auf
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03. 07. 2025.
Warum wurde der Artikel aufgehoben?
Bereits im Dezember 2023 hatte das Verfassungsgericht die Anwendung von Artikel 146 ausgesetzt und ihn nun endgültig aufgehoben. Das Gericht entschied, dass der Artikel mit Artikel 140 der slowenischen Verfassung unvereinbar sei, der den Gemeinden die Zuständigkeit für die Steuerung der Raumentwicklung auf lokaler Ebene zuweist.
Nach Auffassung des Gerichts verhinderte die Bestimmung, dass Gemeinden die räumliche Kontrolle ausüben, da sie keine Überprüfung der Übereinstimmung mit Raumordnungsdokumenten, Raumordnungsvorschriften oder der grundlegenden Versorgungsinfrastruktur des Grundstücks verlangte.
Was ist ein “Objekt langen Bestehens”?
Ein Objekt langen Bestehens ist ein Gebäude oder eine andere Art von Bauwerk, das vor dem 1. Januar 2005 errichtet, erweitert, umgebaut oder dessen Zweckbestimmung geändert wurde. Seitdem muss es in Größe, Höhe und Nutzung im Wesentlichen unverändert geblieben sein. Um nach dem aufgehobenen Artikel eine Genehmigung zu erhalten, musste das Objekt zudem ungefährlich sein und durfte keinen laufenden Inspektionsmaßnahmen unterliegen.
Wer hat die verfassungsrechtliche Überprüfung angestoßen?
Die verfassungsrechtliche Überprüfung wurde vom Nationalrat beantragt, der darauf hinwies, dass dem Gesetz Schutzmechanismen fehlten — Genehmigungen hätten sogar für Bauwerke in ökologisch sensiblen Gebieten erteilt werden können, ohne die Übereinstimmung mit kommunalen Raumordnungsdokumenten zu prüfen.
Das Verfassungsgericht stimmte dem zu und erklärte, das Gesetz stelle keine wesentlichen verfahrensrechtlichen Kontrollen sicher. Im Vergleich zum Legalisierungsverfahren nach den Artikeln 143–145 des Baugesetzes, das Stellungnahmen der zuständigen Behörden erfordert, war das Verfahren für Objekte langen Bestehens deutlich großzügiger und schloss die Gemeinden vollständig aus.
Gemeinden vom Verfahren ausgeschlossen
Abgesehen von der Ausstellung einer Zahlungsbestätigung für Erschließungsbeiträge hatten die Gemeinden keine Rolle im Genehmigungsverfahren. Dadurch konnte ein Bauwerk als legal gelten, selbst wenn es in klarem Widerspruch zu den räumlichen Entwicklungsplänen der Gemeinde stand.
Das Gericht betonte, dass Bau- und Raumordnungsrecht untrennbar miteinander verbunden sind. Wenn Gemeinden die Möglichkeit verwehrt wird, die Legalisierung von Bauwerken innerhalb ihres Gebiets zu beeinflussen, stellt dies eine Verletzung ihrer Kernzuständigkeit für die Raumplanung dar.
Was bedeutet diese Entscheidung für Sie?
Wenn Sie ein vor 2005 ohne Baugenehmigung errichtetes Gebäude besitzen, steht dieser vereinfachte Weg zur Legalisierung nicht mehr zur Verfügung. Eine Legalisierung ist nun nur noch über ein komplexeres Verfahren möglich, das die Prüfung der Übereinstimmung mit kommunalen Planungsdokumenten sowie die Einholung von Stellungnahmen der zuständigen Behörden umfasst.
Für weitere Informationen zum Vorgehen im Fall eines illegal errichteten Gebäudes wenden Sie sich an eine Expertin oder einen Experten für Immobilien- oder Baurecht.
Vir: St. M., & STA. (2025, 24. junij). Ustavno sodišče razveljavilo del gradbenega zakona glede objektov daljšega obstoja. Siol.net. Pridobljeno 3. julija 2025 s https://siol.net/novice/slovenija/ustavno-sodisce-razveljavilo-del-gradbenega-zakona-glede-objektov-daljsega-obstoja-665860















