
Dauerhafter Wohnsitz in einem Ferienhaus – ist das möglich?
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01. 07. 2025.
Eine der häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang ist, ob es überhaupt möglich ist, in einer solchen Immobilie einen dauerhaften Wohnsitz anzumelden. Die Antwort lautet ja – aber unter bestimmten Voraussetzungen.
Was sagt das Gesetz?
Nach dem Gesetz über die Anmeldung des Wohnsitzes muss ein Gebäude – oder ein Teil davon –, in dem eine Person einen dauerhaften Wohnsitz anmelden möchte, für Wohnzwecke bestimmt sein. Entscheidend ist, wie die Immobilie amtlich registriert ist im Immobilienregister; die tatsächliche Nutzung zum Wohnen allein reicht nicht aus.
Nur Immobilien mit den folgenden Klassifizierungen sind für die Anmeldung eines dauerhaften Wohnsitzes geeignet:
Einfamilienhäuser (Code 1110),
Zweifamilienhäuser (Code 11210),
Mehrfamilienhäuser (Code 11220),
Sonstige Wohngebäude für bestimmte soziale Gruppen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu können Ferienhäuser, Villen, Reihenhäuser oder Landhäuser gehören – aber nur, wenn sie als Wohngebäude registriert sind und tatsächlich für dauerhaftes Wohnen genutzt werden.
Größenanforderungen und Registerangaben
Neben der entsprechenden Zweckbestimmung muss die Immobilie auch ausreichend nutzbare Fläche bieten – im Verhältnis zur Anzahl der anzumeldenden Personen.
Außerdem muss die Immobilie:
ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen sein,
im Immobilienregister als Wohngebäude klassifiziert sein,
nicht als Ferienimmobilie ohne Wohnzweck ausgewiesen sein.
All diese Informationen sind öffentlich über die Online-Portale der Vermessungs- und Kartierungsbehörde der Republik Slowenien (GURS) verfügbar.
Warum ist das Dokument zur Standortinformation wichtig?
Vor der Anmeldung eines dauerhaften Wohnsitzes wird dringend empfohlen, eine Standortinformation einzuholen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das von der Gemeinde oder der Verwaltungseinheit ausgestellt wird und zentrale Informationen enthält zu:
der festgelegten Flächennutzung,
den geltenden raumplanerischen Vorschriften,
den zulässigen Bauarten auf dem betreffenden Grundstück.
Dieses Dokument hilft festzustellen, ob die Immobilie für einen dauerhaften Wohnsitz geeignet ist oder auf Feriennutzung beschränkt ist. Es ist außerdem unerlässlich, wenn Sie beabsichtigen, die Zweckbestimmung zu ändern und die Immobilie als Wohnimmobilie auszuweisen.
Was prüft die Verwaltungseinheit?
Bei der Bearbeitung eines Antrags auf Anmeldung eines dauerhaften Wohnsitzes prüft die Verwaltungseinheit:
das Grundbuch,
das Immobilienregister,
die tatsächliche Nutzung des Gebäudes,
und, falls erforderlich, die rechtlichen Nutzungsrechte an der Immobilie (Eigentum, Miete, Nießbrauch usw.).
Wann ist eine Anmeldung möglich – und wann nicht?
Wenn das Ferienhaus:
für Wohnzwecke bestimmt ist,
die Flächenanforderungen erfüllt,
und tatsächlich dauerhaft bewohnt wird,
dann ist die Anmeldung eines dauerhaften Wohnsitzes grundsätzlich möglich.
Ist die Immobilie jedoch als Feriengebäude ohne Wohnnutzung registriert, ist eine Anmeldung nicht zulässig, bis die Zweckbestimmung offiziell geändert wurde. Dieser Prozess muss über die zuständige Verwaltungseinheit durchgeführt werden.
Unsere Empfehlung
Wenn Sie erwägen, in einer Immobilie, die ursprünglich als Ferienhaus gebaut wurde, einen dauerhaften Wohnsitz anzumelden, empfehlen wir Ihnen, zunächst:
alle relevanten Einträge in der GURS-Datenbank und im Grundbuch zu prüfen,
die Standortinformation einzuholen,
und, falls nötig, einen qualifizierten Rechtsexperten oder Verwaltungsbeamten zu konsultieren.
Nur so können Sie feststellen, ob eine Anmeldung möglich ist oder ob zunächst eine Nutzungsänderung veranlasst werden muss.















