
Neu für Immobilieneigentümer: Vor 1995 errichtete Gebäude werden automatisch legalisiert
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03. 07. 2025.
Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren
Das Ministerium für natürliche Ressourcen und Raumplanung beabsichtigt, das Baugenehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer einheitlichen 30-Tage-Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur Übereinstimmung der Projektdokumentation. Wird die Stellungnahme innerhalb dieser Frist nicht abgegeben, kann die Verwaltungsbehörde sie innerhalb weiterer 15 Tage anfordern. Erfolgt weiterhin keine Antwort, gilt die Stellungnahme als positiv. Diese Lösung soll die langen bürokratischen Verzögerungen beseitigen, mit denen Investoren häufig konfrontiert sind.
Mehr Transparenz bei Anforderungen und Zuständigkeiten
Nach den neuen Regeln sind die stellungnahmeabgebenden Behörden verpflichtet, ihre Zuständigkeiten und Anforderungen in das Raum-Informationssystem einzutragen. Dadurch wird für jedes Projekt klar ersichtlich, welche Stellungnahmen erforderlich sind, was die Unsicherheit für Investoren verringert und die Transparenz in den frühen Planungsphasen erhöht. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, da das System noch nicht vollständig betriebsbereit ist – es ist eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen.
Legalisierung von vor dem 1. Januar 1995 errichteten Gebäuden
Die wichtigste Änderung: automatische Legalisierung von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden. Nach der derzeitigen Gesetzgebung galt diese Vermutung nur für Gebäude, die vor 1968 gebaut wurden. Die Ausweitung des Stichtags wird die Dokumentationsprozesse für viele Immobilieneigentümer erheblich erleichtern. Das Jahr 1995 wurde gewählt, weil es eine Neuorganisation der Gemeinden und Verwaltungseinheiten markierte, ab der Genehmigungsdaten zuverlässig verfügbar sind.
Weniger Bürokratie für einfache Bauwerke
Die Pflicht zur Meldung der Errichtung einfacher Bauwerke (solcher, die keine Baugenehmigung erfordern) wird abgeschafft. Die Aufsicht über diese Bauwerke wird den Gemeinden übertragen, was weniger Verwaltungsverfahren für Bauherren bedeutet.
Lösung für unnötige Probleme mit dem “Nachweis des Baurechts”
Es wird nicht mehr erforderlich sein, das Baurecht über bestehende oberirdische Teile von Gebäuden nachzuweisen, die von dem Neubau nicht betroffen sind. Zuvor führten Änderungen der Katasterregeln – die die Gebäudegrenze als den am weitesten vorspringenden Teil (typischerweise das Dach) definieren – zu rechtlichen Problemen, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen Gebäude häufig über öffentliches Land hinausragen.
Toleranz für geringfügige Abweichungen während der Bauausführung
Der Gesetzesentwurf sieht zulässige geringfügige Abweichungen während der Bauausführung vor – ein Gebäude darf um bis zu 1 Meter von den Angaben in der Baugenehmigung abweichen, sofern dadurch die Rechte der Nachbarn nicht beeinträchtigt werden. Diese Maßnahme soll unverhältnismäßige Streitigkeiten und Komplikationen aufgrund minimaler Abweichungen reduzieren.
Digitalisierung: Start des eGraditev-Systems im Januar 2026
Ab 2026 wird das neue eGraditev-System eingeführt, das Bau- und Genehmigungsverfahren weiter vereinfacht und beschleunigt. Die digitale Plattform wird die Transparenz und Geschwindigkeit verbessern und den Bedarf an persönlichen Besuchen in Verwaltungsbüros verringern.
Quelle: Cekin.si. (2025, Juni). Objekte, die vor dem 1. Januar 1995 gebaut wurden, werden legalisiert. Cekin.si. Abgerufen am 3. Juli 2025 von https://cekin.si/nepremicnine/gradnja/novi-gradbeni-zakon-legalizacija.html















