
Neue Steuer auf ungenutztes Bauland kommt 2027
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16. 06. 2025.
Wer wird betroffen sein?
Die Steuer gilt für Eigentümer unbebauter Baugrundstücke, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Das Grundstück liegt innerhalb eines ausgewiesenen Baugebiets im kommunalen Raumordnungsplan.
Es ist vollständig mit öffentlicher Infrastruktur erschlossen (z. B. Wasser, Abwasser, Zufahrtsstraßen).
Es wurde keine gültige Baugenehmigung erteilt.
Die Parzelle erfüllt die in lokalen Vorschriften festgelegte Mindestgröße, die für eine Bebauung erforderlich ist.
Die Steuer wird von der Gemeinde automatisch per formellem Bescheid festgesetzt und ist jährlich zu zahlen. So würde die jährliche Steuer beispielsweise für ein 400 m² großes Grundstück 120 € betragen.
Wann tritt die Steuer in Kraft?
Die Steuer wird nach 2026 verpflichtend, nachdem ein nationales Baulandregister eingerichtet wurde. Allerdings muss jede Gemeinde zunächst eine offizielle Verordnung erlassen, um die Gebiete festzulegen, in denen die Steuer gelten wird.
Gemeinden werden diese Entscheidungen stützen auf:
Lokale Entwicklungsprioritäten,
die Verfügbarkeit und Nutzung von Bauland,
das Vorhandensein öffentlicher Infrastruktur ohne Bautätigkeit.
Wer ist befreit?
Eigentümer von Grundstücken außerhalb ausgewiesener Baugebiete,
Grundstücke im Eigentum von Gemeinden,
Grundstückseigentümer, die eine gültige Baugenehmigung erhalten haben.
Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?
Wenn Sie unbebautes, vollständig erschlossenes Bauland ohne Baupläne besitzen, kann diese neue Steuer Ihre künftigen Kosten beeinflussen. Jetzt ist der Zeitpunkt, Folgendes in Betracht zu ziehen:
das Grundstück zu verkaufen, bevor die Steuer in Kraft tritt,
mit dem Bau zu beginnen, wenn Sie langfristige Pläne haben,
das Grundstück an einen Investor zu übertragen, der es effizient entwickeln kann.
Diese Maßnahme könnte zu einem erhöhten Angebot an Entwicklungsflächen führen, da Eigentümer versuchen werden, wiederkehrende Steuerpflichten zu vermeiden.
Befreiung von Infrastrukturbeiträgen für den öffentlichen Wohnungsbau
Eine weitere zentrale Bestimmung im Gesetzesentwurf ist, dass alle Entwickler von öffentlichen Mietwohnungen – nicht nur kommunale Wohnungsfonds – von der Zahlung von Infrastrukturbeiträgen befreit werden. Dazu zählen auch nationale Institutionen wie der Wohnungsfonds der Republik Slowenien, was günstigere und schnellere Projekte im öffentlichen Wohnungsbau ermöglicht.
Weitere bemerkenswerte gesetzliche Änderungen:
Kommunale und nationale Raumordnungspläne werden schneller überarbeitet – in 1 bis 2 Jahren statt in mehreren.
Eine neue Kategorie, „geringfügige Änderungen", ermöglicht vereinfachte Genehmigungen für Vorhaben unter 5.000 m² oder solche, die weniger als 30 % einer Siedlung betreffen.
Infrastrukturbeiträge müssen bezahlt werden, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird.
Wenn Aufsichtsbehörden (z. B. Wasser, Kultur, Umwelt) nicht innerhalb von 30 Tagen reagieren, gilt ihre Stellungnahme standardmäßig als genehmigt.
Quelle: https://www.finance.si/pozor-prihaja-davek-taksa-na-neizkoiscena-stavbna-zemljisca/a/9035830















