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Vererbung von Immobilien in Slowenien: Alles, was Sie wissen müssen

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17. 04. 2025.

  1. Wer sind die gesetzlichen Erben?

Die slowenische Gesetzgebung regelt die Erbfolge nach der gesetzlichen Erbordnung:

  • Erste Erbordnung:
    Dazu gehören die Kinder des Verstorbenen sowie der Ehepartner oder Lebensgefährte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie teilen das Erbe zu gleichen Teilen, wobei der Ehepartner das Recht hat, denselben Anteil wie jedes Kind zu erben.
  • Zweite Erbordnung:
    Gibt es keine Abkömmlinge, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister und deren Abkömmlinge).
  • Dritte Erbordnung:
    Gibt es weder Eltern noch deren Abkömmlinge, erben die Großeltern und deren Abkömmlinge. Wichtig: Liegt ein Testament vor, hat dieses grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, sofern es nicht in die Pflichtteile der gesetzlichen Erben eingreift (z. B. haben Kinder stets Anspruch auf einen Pflichtteil).

 

  1. Der Ablauf der Immobilienvererbung

Der Prozess beginnt mit der Anberaumung einer Nachlassverhandlung beim zuständigen Bezirksgericht, in der Regel auf Initiative eines Notars, der das Verfahren führt.

Schritte:

  1. Todesmeldung und Einleitung des Nachlassverfahrens.
    2. Ladung der Erben zur Verhandlung.
    3. Feststellung der Erben und des Werts des Nachlasses (einschließlich Immobilien).
    4. Gerichtliche Entscheidung über die Erbschaft – Erbschein/Erbbeschluss.
    5. Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.

Tipp
Wenn Sie Immobilien erben, ist es entscheidend, nach Rechtskraft des Erbbeschlusses die Eintragung im Grundbuch zu veranlassen. Andernfalls sind Sie nicht offiziell als Eigentümer eingetragen!

 

  1. Steuern auf die Vererbung von Immobilien

Erben der ersten Erbordnung (Kinder, Enkelkinder, Ehepartner) sind in Slowenien von der Erbschaftsteuer befreit. Erben der zweiten oder dritten Erbordnung müssen eine Steuer zahlen, die anhand des Werts der geerbten Immobilie und der Erbordnung berechnet wird. Der Steuersatz ist progressiv und hängt vom Wert der geerbten Immobilie ab. Beispiel: • Wenn ein Enkelkind eine Immobilie erbt, fällt keine Steuer an. • Wenn ein Bruder oder eine Schwester eine Immobilie erbt, wird die Steuer auf Grundlage des geschätzten Werts gezahlt.

 

  1. Vererbung von Schulden und Belastungen

Bei der Vererbung von Immobilien ist es wichtig zu wissen, dass auch Belastungen (z. B. Hypotheken, Dienstbarkeiten) und die Schulden des Verstorbenen mitvererbt werden. Die Erben haften für die Schulden des Verstorbenen, jedoch nur bis zur Höhe des Werts des geerbten Vermögens. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses, ist das persönliche Vermögen der Erben nicht gefährdet. Empfehlung: Besteht das Risiko, dass die Schulden den Nachlasswert übersteigen, kann der Erbe ein Nachlassverzeichnis beantragen oder in bestimmten Fällen die Erbschaft ausschlagen.

 

  1. Besondere Aspekte: Vererbung durch Testament

Der Verstorbene kann in einem Testament festlegen, wer die Immobilie erben soll. Das Gesetz bestimmt jedoch, dass bestimmte Erben Anspruch auf einen Pflichtteil haben, den das Testament nicht ausschließen kann. Beispiel: • Wenn der Verstorbene in einem Testament sämtliche Immobilien einem Freund vermacht, haben die Kinder dennoch das Recht, ihren Pflichtteil zu verlangen. Das Testament muss schriftlich verfasst und vom Erblasser unterschrieben sein, andernfalls ist es ungültig.

 

Die Vererbung von Immobilien in Slowenien ist relativ transparent, aber dennoch ein komplexer Prozess. Es wird empfohlen, rechtzeitig einen Experten zu konsultieren, insbesondere wenn es Streitigkeiten unter den Erben oder Belastungen auf der Immobilie gibt. Ein korrekt abgewickelter Nachlass kann langwierige Verfahren und unangenehme Überraschungen in der Zukunft verhindern.

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